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Eintrag vom 26.01.2010: Haushaltsrede 2009 für das Jahr 2010
Die Haushaltsberatungen des Jahres 2009 zum Haushalt des Jahres 2010 standen
und stehen immer noch im Zeichen knapper Kassen. Diese Haushaltslage drückt sich
am Besten in der Tatsache aus, dass die Ausgleichsrücklage fast vollständig
aufgezehrt ist und die Gemeindefinanzen somit bedrohlich in Richtung
Haushaltssicherung weisen.
Im Rückblick auf die Haushaltsberatungen Ende 2008 ließ sich sagen, dass alle
Fraktionen nolens volens von der Überlegung ausgingen, durch eine gesteigerte
Investitionstätigkeit die Wirtschaft zu stärken und sich damit einzufügen in die
Bemühungen um die Stabilisierung des Wirtschaftslebens. Allen Mitgliedern des
Rates war dabei bewusst, dass man auch zu solidem Sparen zurückkehren müsse,
zumal die Umsetzung der angestoßenen Investitionen bis in das Jahr 2010
hineinreicht.
Es ist jedoch festzustellen, dass sich -gelinde gesagt- dieses Sparbewusstsein
nicht in ausreichendem Maß eingestellt hat. Dies ist menschlich sicherlich
verständlich, denn wir alle neigen dazu, ?das Beste� für die Bürger unserer
Gemeinde Steinhagen tun zu wollen. Dies ist aber nicht selten mit dem Ausgeben
von Geld verbunden. Wir müssen nun zur Kenntnis nehmen, dass unsere Neigung zur
Erfüllung aller an uns herangetragenen oder von uns selbst geweckten Wünsche
dazu führen kann, dass wir - gerade auch vor dem Hintergrund der Finanzkrise -
den finanziellen Bogen überziehen und damit handlungsunfähig werden.
Unter diesen Vorzeichen hat die FDP deshalb einen Vorschlag gemacht und zum
Antrag erhoben, der mehr als vernünftig war und es aus unserer Sicht immer noch
ist: Die Verwaltung überarbeitet den Haushaltsplan und kürzt in allen Produkten
den Ausgabeposten ?Sach- und Dienstleistungen� um 5%. Die Verwaltung mit dem
Bürgermeister an der Spitze hat diesen Antrag mit dem Hinweis verworfen, ein
Großteil dieser Leistungen sei vertraglich gebunden und stünde nicht zur
Disposition. Ich bin mir aber sicher, dass bei gutem Willen genügend
Sparpotential im Gemeindehaushalt vorhanden ist und fühle mich durch die Aussage
eines Kämmerers aus unserem Kreisgebiet bestätigt, der vorschlug, man müsse und
könne auch gleich 15% an Einsparungen über alle Produkte hinweg fordern, um
letztlich mit 5% das angestrebte Einsparziel zu erreichen.
Als besonders misslich empfindet es die FDP, dass die Verwaltung nicht im
Geringsten bereit war, diesen Vorschlag aufzugreifen, obwohl er ihr eine Stütze
sein sollte auf dem Weg, zu soliden finanziellen Verhältnissen zurückzufinden.
Wir wollten einen ernsthaften Beitrag zur Konsolidierung der Finanzen leisten
und haben gerade auch deshalb keinen Antrag, der zu einer nennenswerten Erhöhung
der Ausgaben der Gemeinde geführt hätte, unterstützt.
Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang einige wichtige Punkte nennen:
- Gestritten wurde um die Anschaffung eines neuen Feuerlöschfahrzeugs für die
Feuerwehr in Amshausen für ca. 200000,-E. Eine knappe Mehrheit war für die
Anschaffung dieses Fahrzeugs. Da die vorhandenen Fahrzeuge aber noch intakt
sind, hätte man diese Anschaffung auf das nächste Jahr verschieben können. Die
Feuerwehren wären deshalb nicht handlungsunfähig geworden.
- Die FDP hat auch dem Ansinnen, eine Stelle für Stadtmarketing und
Wirtschaftsförderung zu schaffen unter den gegebenen Umständen eine Absage
erteilt. Wir sind der Meinung, dass für diese Bereiche zunächst die beim Kreis
Gütersloh eingerichtete ?pro Wirtschaft GT� in Anspruch genommen werden sollte.
Diese Stelle für Wirtschaftsförderung ist auch ein ?Kind� der Kreis-FDP und wir,
die FDP, vermögen es nicht einzusehen, warum diese Gesellschaft nicht genutzt
wird. Es ist aber schon erstaunlich, dass der Bürgermeister erst jetzt bereit
ist, von dieser Einrichtung Gebrauch zu machen. Im Übrigen füge ich hinzu, dass
die FDP nach einem gewissen Zeitraum - ich gehe von einer Frist von ca. zwei
Jahren aus - erste handfeste Ergebnisse erwartet.
- Die Forderung der SPD nach einem eigenen Straßen- und Wegekonzept für die Zeit
des Baus der A 33 hält die FDP nach wie vor für überflüssig. Der Landesbetrieb
Straßen ist verpflichtet, verkehrsregelnde Maßnahmen während der Bauphase der A
33 vorzunehmen. Uns ist dabei bewusst, dass es während des Baus der Autobahn zu
unangenehmen Belästigungen und Störungen kommen wird. Diese sind aber vom
Landesbetrieb selbst zu beseitigen. Die FDP geht dabei davon aus, dass sich der
Landesbetrieb sowie unsere Bauverwaltung bei Problemen der Schulwegsicherung
absprechen und dass diese schnellstmöglich beseitigt werden. Im Übrigen stellt
sich doch die Frage, warum sich die Gemeinde Steinhagen ein Bauamt leistet, wenn
sie dann ein Straßen- und Wegekonzept extern in Auftrag gibt.
- Grünen Strom für unsere Straßenbeleuchtung in Höhe von 7000,-E zu kaufen,
lehnt die FDP ab. Der Strom, der durch das Leitungsnetz fließt, ist überhaupt
nicht als grüner Strom zu erkennen; die Steinhagener Bürger bezahlen also einen
Zuschuss, ohne dass sie sicher sein können, für ihre Umwelt etwas getan zu
haben. Der Haupteffekt besteht also darin, dass die 7000,-E auf unsere
Steinhagener Bürger umgelegt werden. Man mag sagen, dass sich diese Umlage nicht
sonderlich im Portemonnaie unserer Bürger bemerkbar mache, aber sind bzw. werden
die Bürger nicht inzwischen durch solche versteckten Gebühren schon zur Genüge
belastet?
Lassen Sie mich bitte noch einmal auf das Thema Wirtschaftsförderung
zurückkommen. Der Bürgermeister hat in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses seine Leistungen hervorgehoben. Sicherlich kann man darauf
vertrauen, dass er mit seiner Verwaltung unbürokratisch hilft, wenn
beispielsweise Betriebe wie bsb obpacher oder Hörmann sich erweitern wollen. Er
geht aber darüber hinweg, dass die Gemeinde Steinhagen auch Verluste zu beklagen
hat. Die Firma Schiedel ist nicht mehr da (was vor allem auf die Schwäche der
Baukonjunktur zurückzuführen ist) und vor allem der Verlust der Firma Kühne &
Nagel ist zu beklagen. Dadurch ist eine erhebliche Zahl an Arbeitsplätzen
weggefallen. Im Gewerbegebiet Brockhagen will es nicht recht vorangehen mit der
Ansiedlung von neuen Betrieben. Und die Vermittlung von Räumen in der verwaisten
Gewerbeimmobilie der Fa. Kühne & Nagel an die Fa. Runge, die diese Räume sehr
weitgehend zur Lagerung von Büchern etc. nutzen dürfte, bringt keine
nennenswerte Zahl neuer Arbeitsplätze. Deswegen drängt und beharrt die FDP so
sehr darauf, alles zu tun, was zu einer modernen gemeindlichen Gewerbestruktur
beiträgt.
Natürlich unterstützen wir die ansässige Wirtschaft mit den eingeplanten
Investitionen. Dabei sollten wir aber unbedingt in Erinnerung behalten, dass wir
nur investieren können, weil es Firmen vor Ort gibt, die Gewerbesteuern zahlen.
Wirkliche Wirtschaftsförderung muss aber darauf zielen, nicht nur die bereits
ansässigen Unternehmen zu fördern, sondern neue Unternehmen in Steinhagen
anzusiedeln, die einen gesunden Firmenmix generieren.
Leider ist die bereits jetzt für 2011 geplante Erhöhung der Realsteuern gerade
für dieses wichtige Thema kontraproduktiv.
Die Erhöhung der Gewerbesteuer ist sicherlich kein Anreiz für neue Unternehmen,
sich gerade in Steinhagen niederzulassen.
Auch die geplante Erhöhung der Grundsteuer B belastet nicht nur Gewerbebetriebe,
sondern jeden einzelnen Bürger in dieser Gemeinde. Gerade auf die Grundsteuer B
zielte unsere Forderung, über alle Produkte des gemeindlichen Haushalts hinweg
eine Kürzung um 5% vorzunehmen. Mit dieser Maßnahme hätten wir schon die von der
Verwaltung geplante Erhöhung der Grundsteuer B für das Haushaltsjahr 2011
einsparen können. Dies hätte bedeutet, unseren Bürgern keine weitere Belastung
zuzumuten, denn die Grundsteuer B wäre nicht, wie es ein Vermieter üblicherweise
tut, auf die Mieter umgelegt worden.
Wie können wir von unseren Bürgern verlangen, die steigenden Kosten
(Müllgebühren, Steuern, Energiekosten etc.) bei gleichbleibendem Einkommen zu
schultern, wenn wir nicht einmal 5% unserer Kosten einsparen können?
Wir, auch die FDP, haben in den letzten Jahren, trotz sehr guter Einnahmen,
immer wieder defizitäre Haushalte verabschiedet Wir haben deutlich über unsere
Verhältnisse gelebt.
Jetzt ist mit der Wirtschaftskrise eine Situation eingetreten, die uns
eigentlich dazu zwingen sollte, die Notbremse zu ziehen und endlich deutliche
Sparmaßnahmen zu ergreifen.
Leider können wir diese in diesem Haushaltsentwurf nicht mal im Ansatz
entdecken. Deshalb können und werden wir diesem Haushalt nicht zustimmen.
Eintrag vom 30.11.2009: Bericht Bürgermeisterkandidatur Kommunalwahl 2009
Die FDP schließt sich an.
CDU-Bürgermeisterkandidat Detlef Temme tritt nun auch mit Unterstützung der Freien Demokraten an.
Wie schon im Sommer bei der Aufstellung der ersten Bürgermeister-Kandidatin Inga Dransfeld-Haase gehen CDU und FDP nun also wieder Hand in Hand. Vorstand und Fraktion haben sich, wie Hans Matthieu erklärte, einstimmig für den 45-jährigen selbständigen Steuerberater und vierfachen Familienvater als Herausforderer von Klaus Besser ausgesprochen.
Detlef Temme habe durch seine fachlichen und menschlichen Qualitäten überzeugt: »Er denkt positiv, hat Ideen und arbeitet pragmatisch. Er steht für weitsichtige Entscheidungen und für mehr Menschlichkeit in allen Bereichen«, so Hans Matthieu: »Dass er die heimische Wirtschaft fördern will, freut uns besonders«, sagte der Parteichef im Gespräch mit dem WESTFALEN-BLATT . »Und das ist in Zeiten der Wirtschaftskrise auch nötig, wenn selbst einer Firma wie Hörmann Kurzarbeit droht«, fügte Detlef Temme selbst hinzu.
Hans Matthieu betont darüber hinaus, dass der Kandidat auch für die Leitung einer Verwaltung das nötige Rüstzeug habe. In Zeiten großer Herausforderungen seien Finanzfachleute besonders gefragt, so Matthieu.
So wie sich die FDP offenbar mit dem CDU-Mann identifizieren kann, so hat auch er keine Berührungsängste: »Die Liberalen sind doch eigentlich die Partei der Selbstständigen«, so Temme.
Eintrag vom 23.08.2009: Entscheidung über den A33-Weiterbau (Zeitungsartikel)
Der Weg für den Weiterbau der A33 ist frei. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Der neunte Senat unter Vorsitz von Dr. Ulrich Storost lehnte heute Morgen Klagen von neun Anwohnern aus Steinhagen gegen das 7,9 Kilometer lange Teilstück zwischen dem Bielefelder Süden und der Ortsgrenze zwischen Steinhagen und Halle (Kreis Gütersloh) ab. Damit ist nur noch ein Teilstück der 100 Kilometer langen Autobahn zwischen Wünnenberg-Haaren im Osten und Osnabrück im Westen umstritten: Der Abschnitt 7, der durch das Gebiet der Stadt Halle bis nach Borgholzhausen führen soll.
Bereits im Bau ist der Abschnitt 5, der vom Autobahnkreuz in Bielefeld-Sennestadt bis nach Bielefed-Ummeln führt und den Ostwestfalendamm – die Bielefelder Stadtautobahn – mit dem Autobahnnetz verknüpft.
Das Bundesverwaltungsgericht ist seit Einführung des Infrastruktur-Beschleunigungsgesetzes im Jahr 2006 die erste und zugleich letzte Instanz für Klagen gegen Großprojekte wie Autobahnen. Das beschleunigte Verfahren wurde bereits für den Lückenschluss der A 30 in Bad Oeynhausen angewendet. Auch dort hatten die Richter die Klagen abgewiesen.
Zur Begründung seines Urteils in Sachen A33 hat das Gericht Folgendes ausgeführt: Zwar leide der Planfeststellungsbeschluss an einem Verfahrensfehler, weil eine nach Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte wesentliche Planänderung eine erneute Offenlegung der geänderten Planunterlagen erforderlich gemacht hätte. Dies habe sich aber im Ergebnis auf die Entscheidung über das Vorhaben nicht ausgewirkt.
Die Planrechtfertigung ergebe sich daraus, dass das Vorhaben vom Gesetzgeber im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als vordringlicher Bedarf ausgewiesen sei. Das Vorhaben verstoße auch nicht gegen Vorschriften des Artenschutzrechts. Methodik und Umfang der gutachtlichen Ermittlungen zum Artenschutz und die Bewertung der von dem Vorhaben voraussichtlich verursachten artenschutzrechtlichen Betroffenheiten von Fledermaus-, Vogel- und Amphibienarten lägen innerhalb des der Planfeststellungsbehörde insoweit zustehenden naturschutzfachlichen Einschätzungsspielraums. Hiervon ausgehend treffe der Planfeststellungsbeschluss unter Berücksichtigung der angeordneten landschaftspflegerischen Begleit- und Vermeidungsmaßnahmen alle erforderlichen Regelungen, damit keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände verwirklicht würden. Die somit nicht zu beanstandenden artenschutzfachlichen Ermittlungen und Bewertungen könnten durch von den Klägern zu einem späteren Zeitpunkt angestellte eigene Erhebungen schon vom Grundsatz her nicht erschüttert werden. Unabhängig davon könnten behauptete artenschutzrechtliche Defizite, die sich durch schlichte Planergänzung beheben ließen, nicht zu einem Erfolg der Klage führen.
Das Vorhaben genüge den Anforderungen des fachplanerischen Abwägungsgebots. Die Belange der Kläger seien rechtsfehlerfrei berücksichtigt worden. Den von den Klägern erhobenen Einwänden gegen die Verkehrprognose, die dem Gutachten zur künftigen Lärmbelastung zugrunde liegt, ist das Bundesverwaltungsgericht nicht gefolgt. Dasselbe gilt für die Prognose zur Luftschadstoffbelastung.
Schließlich war auch die Trassenwahl nicht zu beanstanden. Die von den Klägern favorisierten sog. Südvarianten mussten sich der Planfeststellungsbehörde nicht als vorzugswürdig aufdrängen, weil sie sowohl wegen einer geringeren Entlastung der B 68 als auch unter straßenentwurfstechnischen Gesichtspunkten schlechter zu bewerten sind als die planfestgestellte Trasse.
Der Hilfsantrag der Kläger auf weitergehende Schallschutzmaßnahmen hatte ebenfalls keinen Erfolg, weil der für vollen aktiven Schallschutz erforderliche Kostenaufwand für die sämtlich im Außenbereich liegenden Wohngebäude der Kläger unverhältnismäßig wäre.
BVerwG 9 A 64.07 - Urteil vom 12. August 2009
Eintrag vom 22.08.2009: Haushaltsrede 2008
Wir befinden uns heute im Jahre zwei des NKF-Haushalts. Es
drängt sich bei Betrachtung des vorliegenden Haushaltsplans der Eindruck auf,
dass auch diese Haushaltssystematik nichts völlig Neues im Gefolge hat. Dass das
NKF dazu in der Lage sein könnte, zu dem erhofften effizienten Handeln der
Ratsmitglieder beizutragen, drängt sich dem Betrachter jedenfalls nicht zwingend
auf. Ich persönlich habe sogar eher den Eindruck, dass dem Leser des
Hauhaltsplanentwurfs tiefere Einsichten in die einzelnen Produkte verwehrt
bleiben. Dem einzelnen Ratsmitglied bleibt lediglich der Vorteil, in den Zahlen
der einzelnen Produkte deren Entwicklung nachzuvollziehen und dabei anhand eben
dieser Zahlen vermeintliche Fehlentwicklungen zu entdecken und darauf aufmerksam
zu machen. Kurzum, der neue NKF-Haushalt ist nur beschränkt aussagekräftig und
die früher wertgeschätzte Transparenz fehlt.
Auch wenn diese Situation manchem Ratsmitglied nicht befriedigend erscheint,
bleibt uns allen die Pflicht, die Produkte zu prüfen und gegebenenfalls
Änderungsvorschläge bzw. Neuerungen in diese Produkte einzubringen. Das
bedeutet, dass wir über die Formulierung von Zielen den Haushalt steuern müssen.
Die Verwaltung müsste der Politik dabei helfen, in manchen Bereichen genauere
Produktdefinitionen zu finden. Wenn z.B. in einem Produkt von erforderlichen
Personalkapazitäten� zur Erfüllung einer Aufgabe die Rede ist, stellt sich die
Frage, woran das Erforderliche messbar ist. Allein dieses Beispiel zeigt, dass
der Rat und dessen Ausschüsse auf der einen Seite sowie die Verwaltung auf der
anderen Seite sich ständig über die Ziele und deren Erreichung austauschen
müssen.
Inwieweit das NKF zur Steigerung wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit von
Kommunen beiträgt, ist nach wie vor eine offene Frage. Die Offenheit dieser
Frage entbindet uns nicht von der Pflicht, wirtschaftlich zu denken und zu
handeln und uns unter anderem auf diese Weise am Gemeinwohl zu orientieren.
Es ist allerdings verständlich, dass jeder einzelne von uns, aber auch jede
andere politische Gruppierung, dem Begriff des Gemeinwohls und dessen Umsetzung
in Politik andere Entscheidungen zuordnet, die aus der jeweils eigenen Sicht
unterschiedlich ausfallen. Darum lässt man ja die getroffenen Entscheidungen
noch einmal Revue passieren und bewertet auch deren Bedeutung oder Notwendigkeit
auf je unterschiedliche Weise. Lassen Sie mich deshalb aus Sicht der FDP einige
Anmerkungen zu wichtigen und zum Teil kontrovers diskutierten politischen
Entscheidungen machen.
Im Ausschuss für Jugend, Schule, Sport und Kultur wurden zwei Anträge zum einen
zur Schulsozialarbeit bzw. zum anderen zur aufsuchenden Sozialarbeit behandelt.
Die Anträge wurden dem Haupt- und Finanzausschuss zur Entscheidung übertragen.
Ich kann sehr gut verstehen, dass im Haupt- und Finanzausschuss Kritik am
fehlenden Sparwillen aufkam, kosten die Sozialarbeiter pro Person immerhin
stolze 50000,- E. Die FDP hat deshalb darauf hingewiesen, für den jeweiligen
Bereich der Sozialarbeit zunächst ein Konzept unter Beteiligung von auf diesen
Gebieten erprobten Fachleuten -eventuell aus Kommunen, die mit Steinhagen
vergleichbar sind- zu erstellen. Nur so ist ein seriöses Vorgehen in dieser
Frage möglich. Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang einige persönliche
Worte. Ich habe den Eindruck, dass gerade die Familien von immer stärkeren
Auflösungserscheinungen betroffen sind. Will sagen, es gibt immer mehr
Scheidungskinder, immer mehr Kinder, die sich selbst überlassen sind und denen
niemand zu Gesprächen zur Verfügung steht, immer mehr Kinder, die auch emotional
verkümmern Und dabei ist die Gemeinde Steinhagen sicherlich noch als ein Ort
anzusehen, der liebens- und lebenswert ist und bei dem die sozialen Verhältnisse
noch einigermaßen intakt sind. Doch auch an unserer Gemeinde gehen die
geschilderten Tendenzen nicht spurlos vorüber, auch hier sind bisherige
Autoritäten, Vorbilder etc. scheinbar nicht mehr unangefochten und es entwickeln
sich die von mir nur kurz skizzierten Auflösungserscheinungen. Wir stecken also
in einer Entwicklung, die nicht mehr einfach umkehrbar ist. Deshalb müssen wir
andere Wege zu gehen versuchen, um der gesellschaftlichen Erosion
entgegenzutreten, und deshalb verschließt sich die FDP nicht Überlegungen,
dieser Erosion durch Sozialarbeit entgegenzuwirken.
Die FDP stimmt auch der Einführung eines Bonussystems bei der Windelentsorgung
zu. Dabei wird der Abfallbereich nicht belastet, sondern die Bürger, die dieses
System in Anspruch nehmen, erhalten 12 zusätzliche Leerungen in Höhe von 67,- €
erstattet. Hiermit ist eine relativ unbürokratische Lösung des Problems durch
die Verwaltung zugunsten von Kindern, aber eben auch zugunsten von älteren
Menschen gefunden worden.
Im Bereich des Abwasserbetriebs zeigt sich ein leichter Trend zur Senkung der
Kosten für die Bürger. Dies ist deshalb erfreulich, weil im Übrigen die Kosten
für den Konsum der Bürger im ablaufenden Jahr in die Höhe geschnellt sind und
diese Kostenerhöhung somit ein wenig abgefedert werden kann.
Ein besonderes Anliegen der FDP gilt traditionell der Ansiedlung weiterer
Gewerbebetriebe auf dem Gebiet der Gemeinde Steinhagen. Sieht man einmal von der
Ansiedlung der Werkstatt für Behinderte ab, ist auf diesem Gebiet nichts
Nennenswertes geschehen, obwohl die konjunkturelle Entwicklung günstig war.
Sicherlich hat das Jubiläumsjahr der Gemeinde Steinhagen Kräfte absorbiert, aber
man muss von der Verwaltung mit dem Bürgermeister an der Spitze in dieser Sache
mehr Eigeninitiative auf dem Gebiet erwarten. Gerade das Thema
Gewerbegebietsansiedlung wird vom Bürgermeister doch als Chefsache betrachtet,
dann müsste in dieser Frage auch entschlossener gehandelt werden.
Lassen Sie mich zum Schluss noch ein Thema aufgreifen, das Thema der Herstellung
des Kunstrasenplatzes in Amshausen in 2009 und nicht erst in 2010. Die FDP hat
in dieser Frage dafür plädiert, die Herstellung des Kunstrasenplatzes auf 2009
vorzuziehen. Wir haben dies aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus getan.
Schützenhilfe konnte man in dieser Angelegenheit auch aus berufenem Munde durch
Herrn Steinmeier erfahren. Der Bundesaußenminister und Kanzlerkandidat der SPD
plädierte auf einer Wahlveranstaltung für die Rückbesinnung auf die Thesen des
großen englischen Wirtschaftswissenschaftlers Keynes, der aus den Erfahrungen
mit der Weltwirtschaftskrise 1929 die Erkenntnis gewonnen hat, dass der Staat in
Krisenzeiten Investitionen tätigen müsse, um die Konjunktur wieder anzukurbeln.
Diese Theorie ist bis heute eine Leitlinie der SPD. Sie beinhaltet im Übrigen
auch, dass in guten wirtschaftlichen Jahren gespart werden muss, um auf
zukünftige schlechte Jahre wieder reagieren zu können. Investieren und Sparen
bilden gewissermaßen eine Einheit dieser Theorie. Und das hat auch der
Bürgermeister gemeint, als er auf einer Besprechung der Fraktionsvorsitzenden
von antizyklischem Verhalten sprach. Für die FDP ist die Herstellung des
Kunstrasenplatzes eine Investition im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten
einer Gemeinde der Größenordnung Steinhagens zur Abfederung der auf uns mit
großer Wahrscheinlichkeit zukommenden Rezession. Ist die Rezession dann vorüber,
dann muss allerdings wieder gespart werden, um gewissermaßen auf die nächste
Rezession vorbereitet zu sein. Meine Damen und Herren, für die FDP wäre die
Herstellung des Kunstrasenplatzes eine unmittelbare Investition in Unternehmen
und deren Arbeitsplätze und somit auch in Lohn, also auch ein kleiner Beitrag
zur Bewältigung der drohenden Rezession. Umso bedauerlicher ist es deshalb,
dass unser Vorschlag offensichtlich keine Mehrheit im Rat auf sich vereint.
Meine Damen und Herren, die FDP wird das Thema Kunstrasenplatz nicht
überbewerten und zum entscheidenden Kriterium für ein Ja oder Nein zum Haushalt
der Gemeinde Steinhagen machen. Wir sind der Meinung, dass der Haushaltsplan der
Gemeinde Steinhagen für 2009 durchaus positive Entwicklungen und Aspekte
aufweist. Wir werden ihm deshalb zustimmen.
Eintrag vom 03.01.2007: Besuch beim Landesbetrieb Straßen (Bericht Haller Kreisblatt)
Eintrag vom 03.01.2007: Besuch beim Landesbetrieb Straßen (Bericht Westfalen Blatt)
Eintrag vom 03.01.2007: Haushaltsrede 2007
Die diesjährigen Haushaltsberatungen waren bestimmt durch die in ihrem Vorfeld ausgetragene Debatte um die Frage der Notwendigkeit von Steuererhöhungen. Die FDP hat Steuererhöhungen von Anfang an abgelehnt und dies bereits bei der Abstimmung über das Eckwerteprogramm dokumentiert. Wir waren und sind davon überzeugt, dass die Gemeinde Steinhagen mit den prognostizierten Einnahmen auskommen wird.
Festzustellen ist, dass wir ohne Steuererhöhungen einen ausgeglichenen Haushalt hinbekommen haben. Festzustellen ist ferner, dass wir mit unserer Entscheidung gegen Steuererhöhungen keine nennenswerten weiteren Begehrlichkeiten geweckt haben und bei Betrachtung des nach den Beratungen in den Ausschüssen vorliegenden Haushaltsentwurfs nicht wesentlich mehr Geld ausgegeben wird als im Vorjahr. Festzustellen ist auch, dass die Gemeinde Steinhagen alle bisher von ihr getragenen sozialen Verpflichtungen erfüllt und dass auch die freiwilligen Leistungen, die sie auf sich genommen hat, erhalten bleiben. Die Steuersätze verbleiben auf einem vernünftigen Niveau, so dass nicht nur das ortsansässige Gewerbe damit leben kann, sondern auch Hausbesitzer und Mieter von steigenden finanziellen Belastungen verschont bleiben.
Die FDP geht weiterhin davon aus, dass die wirtschaftliche Entwicklung positiver als angenommen verläuft und dass die Steuerquellen und damit die Einnahmen der Gemeinde kräftiger sprudeln, als bisher vielfach gedacht wurde. Der von der Verwaltung für 2006 gebildete Haushaltsansatz in Höhe von € 14,5 Mio. liegt niedriger als die tatsächlichen Einnahmen von 2005 in Höhe von € 16,7 Mio. und auch der Ansatz für 2007 liegt noch unter dem Ergebnis von 2005. Die Verwaltung wendet bei der Schätzung der Einnahmen das Prinzip der Vorsichtigkeit an. Das hat dann zur Folge, dass sie beim Haushaltsabschluss mit gegenüber den ursprünglichen Prognosen positiven Ergebnissen aufwarten kann.
Diese Art des Verwaltungshandelns mag verständlich sein. Zur Rechtfertigung von Steuererhöhungen, insbesondere gegenüber den Betroffenen, also den Unternehmen, Selbstständigen, Hausbesitzern sowie Mietern, taugt sie nicht.
Dass die FDP mit ihrer optimistischen Einschätzung der finanziellen Entwicklung unserer Gemeinde nicht ganz falsch liegt, sieht man auch an der Haushaltsstelle „Zinsen aus Kassenbeständen“. Zum ersten Mal seit einigen Jahren hat die Verwaltung selbst einen Ansatz für die Zinsen aus Kassenbeständen gebildet. Das beweist, dass die Verwaltung insgeheim von optimistischeren Annahmen über die finanzielle Entwicklung ausgeht, zumal sie sich der positiven Signale aus der Wirtschaft wohl bewusst ist.
Es ist guter Brauch, in einer Haushaltsrede einige der in den Beratungen der Fraktion debattierten Fragen und einige der in den Ausschüssen getroffenen Entscheidungen Revue passieren zu lassen.
1) Zu einigen der in der Negativliste aufgeführten Haushaltsstellen fehlt aus unserer Sicht ein eindeutiges Votum der Verwaltung. Warum sollen wir beispielsweise über die grundhafte Sanierung der Dachterrasse des Rathauses oder über die Anlage von Feuerlöschbrunnen entscheiden, wenn uns nicht einmal die Notwendigkeit dieser Maßnahmen plausibel gemacht wird. Als Teilnehmer solcher Beratungen gewinnt man dann schließlich den Eindruck, dass Masse aufgebaut wird, man aber besser wichtigere Themen erörtert hätte. Die FDP sieht deshalb die Verwaltung für die Zukunft in der Pflicht, im Falle der Notwendigkeit von Maßnahmen auch einen realistischen, wohlbegründeten Haushaltsansatz zu bilden.
2) Die Erhöhung des gemeindlichen Zuschusses für die Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft auf 75% tragen wir mit. Die kirchlichen Träger haben hier vor Ort gute Arbeit geleistet und können zu Recht in Anspruch nehmen, in einer für sie schwierigen Lage, angesichts gesunkener Einnahmen aus der Kirchensteuer und des Wegfalls steuerpflichtiger Arbeitsplätze, von der politischen Gemeinde unterstützt zu werden.
Die Entscheidung über die zukünftige inhaltliche Ausrichtung und die damit verbundene Frage der Finanzierung ist noch nicht entschieden. Schon jetzt, sozusagen im Wege des vorauseilenden Gehorsams, auf gemeindlicher Ebene Entscheidungen zu treffen, auch solche, die finanzwirksam sind, hält die FDP für falsch. Die in der Vergangenheit erfolgte Abwälzung vieler Kosten im Schul- und Jugendbereich (beispielsweise die Kosten der Lernmittelfreiheit oder der Schülerbeförderung) auf die Kommunen sollte uns Warnung genug sein, keine voreiligen Schritte einzuleiten. Was die jeweiligen administrativen Ebenen im Rahmen eines Gesamtkonzepts zu leisten haben, muss klar bestimmt sein.
3) Wir begrüßen ausdrücklich den neuen Vertag der Gemeinde mit der Arbeiterwohlfahrt über die Betriebsführung des Jugendhauses „Checkpoint“. Der Vertrag bietet beiden Seiten Planungssicherheit.
4) Der Haushaltsansatz von € 100.000,- für Straßenreparaturen wird von der FDP ohne Wenn und Aber mitgetragen. Dieser Ansatz darf nicht gegen andere Haushaltsansätze ausgespielt und für Kürzungen missbraucht werden. Die Straßen in unseren Wohngebieten müssen kontinuierlich gepflegt werden; dies ist eine originäre Infrastrukturaufgabe der Kommune. Mein ausdrücklicher Dank geht deshalb an den Bürgermeister, weil er diesen Ansatz für Straßenreparaturen unterstützt hat.
5) Die FDP hat sich, wie auch alle anderen Parteien, zur Beibehaltung des Ansatzes von € 10.000,- für die Ausbildungsförderung ausgesprochen. Die Forderung der SPD-Fraktion, € 2.000,- für Ausbildungsförderung bereitzustellen, ist in diesen Ansatz einbezogen worden. Die Schwierigkeiten für Jugendliche, einen Ausbildungsplatz zu finden, sind hinlänglich bekannt. Deshalb sollten wir alle Möglichkeiten nutzen, um den Jugendlichen zu helfen, einen Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz zu bekommen. Wir mahnen aber nochmals ein Konzept an, damit deutlich wird, dass mit diesem Haushaltsansatz verantwortungsvoll umgegangen wird.
6) Eine erfreuliche Entwicklung ist auf dem Gebiet der Gebühren zu verzeichnen. Die Gebühren für die Beseitigung des Schmutz- und des Niederschlagswassers sind leicht gesunken. Dies ist erwähnenswert in einer Zeit, in der an anderen Stellen Steuern und Abgaben erhöht werden.
In dieser Auflistung kommt bereits zum Ausdruck, dass Rat und Ausschüsse bescheiden mit den vorhandenen Mitteln umgegangen sind. Dieser Eindruck verstärkt sich noch, nimmt man die Liste der von der Verwaltung zusammengestellten Veränderungen, wie sie von den Ausschüssen vorgenommen wurden, zur Hand. Diese Liste war schon einmal länger. Die Kürze der Auflistung der vorgenommenen Veränderungen reflektiert, wenigstens ein wenig, das Maß der Zurückhaltung bei allen Beteiligten. Das zeigt, dass der Rat mit der Ablehnung von Steuererhöhungen alle Beteiligten zu Haushaltsdisziplin gezwungen und keine neuen Begehrlichkeiten geweckt hat. In Bezug auf die Wahrung von Haushaltsdisziplin wird insofern deutlich, dass der Rat mit dem Nein zu Steuererhöhungen die richtige Entscheidung getroffen hat.
Nicht zuletzt sinken inzwischen auch die Schulden der Gemeinde ganz leicht. Dieser Weg, ohne Steuererhöhungen auszukommen und mit kleinen Schritten Schulden abzubauen, muss weitergegangen werden. Der vorliegende Haushaltsentwurf ist in diesem Zusammenhang auch nur ein Trippelschritt, aber ein Schritt in die richtige Richtung. Deshalb wird die FDP dem Haushaltsentwurf in der vorliegenden Fassung zustimmen.